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Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der PROMO-ONE GmbH


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der PROMO-ONE GmbH, Loren-Allee 1, 8610 Uster (nachfolgend „PROMO-ONE“), gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der Kunden mit PROMO-ONE. Im Übrigen ist das Schweizerische Obligationenrecht anwendbar, für Pauschalreisen gilt zudem das Bundesgesetz über Pauschalreisen, SR 944.3.

PROMO-ONE ist der Reisespezialist für Sport-Events. PROMO-ONE organisiert Trainingslager und Reisen zu Sport-Events und verkauft auch die entsprechenden Tickets. PROMO-ONE besitzt und betreibt dafür die Website www.promo-one.ch.  

Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit PROMO-ONE geschäftliche Beziehungen pflegt.

Diese AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen bedürfen zur ihrer Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch PROMO-ONE.

Der Kunde bestätigt bei der Buchung und bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen von PROMO-ONE und bei der Nutzung von www.promo-one.ch bzw. bei Vertragsschluss, diese AGB umfassend anzuerkennen.


2. Informationen auf www.promo-one.ch

www.promo-one.ch beinhaltet Informationen über Reisen und Dienstleistungen. Preisänderungen sowie sonstige Änderungen bleiben vorbehalten. Alle Angaben auf www.promo-one.ch (Reise- bzw. Dienstleistungsbeschreibungen, Abbildungen, Filme und sonstige Angaben) sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften oder Garantien dar, ausser es ist explizit anders vermerkt. PROMO-ONE bemüht sich, sämtliche Angaben und Informationen auf www.promo-one.ch korrekt, vollständig, aktuell und übersichtlich bereitzustellen, jedoch kann PROMO-ONE weder ausdrücklich noch stillschweigend dafür Gewähr leisten.

Sämtliche Angebote auf www.promo-one.ch gelten als freibleibend und sind nicht als verbindliche Offerte zu verstehen.

PROMO-ONE kann keine Garantie abgeben, dass die auf www.promo-one.ch aufgeführten Reisen und Dienstleistungen erbracht werden können. Daher sind alle Angaben zu Reisen und Dienstleistungen ohne Gewähr und können sich jederzeit und ohne Ankündigung ändern.


3. Vertragsabschluss

Nach Entgegennahme einer telefonischen, schriftlichen, persönlichen oder online erfolgten Anmeldung respektive Buchung oder dem Akzept einer Offerte von PROMO-ONE kommt der Vertrag zwischen PROMO-ONE und dem Kunden mit Zusendung der schriftlichen Buchungsbestätigung durch PROMO-ONE zustande.

Bei Reisen von Vereinen, Clubs oder anderen Personenmehrheiten als Kunde gegenüber PROMO-ONE verpflichtet und belangbar, also alleiniger Vertragspartner von PROMO-ONE,  ist stets die Person, welche die Buchung für sämtliche beteiligten Personen bei PROMO-ONE vornimmt. Ein Stellvertretungsverhältnis entsteht hierbei nicht.  

Es gelten die Vertrags- und Reisebedingungen des jeweiligen Arrangements. Vermittelt PROMO-ONE Reisen und Arrangements anderer Reiseveranstalter, handelt PROMO-ONE als direkter Stellvertreter und der Vertrag kommt direkt zwischen dem anderen Reiseveranstalter und dem Kunden zustande. Bei Inanspruchnahme von Dienstleistungen Dritter kommt der entsprechende Vertrag jeweils direkt zwischen dem Kunden und dem Dritten zustande. Es gelten dann jeweils die AGB und sonstigen Bedingungen des anderen Reiseveranstalters respektive des Dritten.  

Im jeweiligen Reisepreis nicht inbegriffen sind die Benzinkosten für Mietwagen und allfällige Kosten von Fluggesellschaften für Übergepäck.


4. Preise

Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise pro Person in Schweizer Franken (CHF). Zusätzlich ist PROMO-ONE berechtigt, eine Bearbeitungs- oder Dossiergebühr zu erheben.


5. Bezahlung

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 30 % des Preises fällig. Der Restbetrag muss spätestens vier Wochen vor Reisebeginn bezahlt sein.

Die Reisedokumente und Eintrittskarten werden grundsätzlich erst nach eingegangener vollständiger Zahlung ausgestellt und dem Kunden übergeben.

PROMO-ONE behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug des Kunden vom Vertrag zurückzutreten und alle angefallenen Kosten (zzgl. Bearbeitungsgebühr in der Höhe von CHF 50.— bis CHF 250.— pro Teilnehmer pauschal) dem Kunden in Rechnung zu stellen.


6. Pflichten von PROMO-ONE

Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, erfüllt PROMO-ONE ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Reisen und Dienstleistungen gemäss der vom Kunden vorgenommenen Buchung, wobei das Reiseprogramm umständehalber auch angemessen abgeändert werden kann.  

Für einige angebotenen Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Ist dies der Fall, wird dies dem Kunden vor der Buchung mitgeteilt. Wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann PROMO-ONE die anfallenden Mehrkosten und den Ertragsausfall dem Kunden in Rechnung stellen.  

PROMO-ONE hat das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Dienstleister und Hilfspersonen beizuziehen. PROMO ONE hat sicherzustellen, dass der Beizug der Dienstleister und Hilfspersonen unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.

 

7. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen welche zur Erbringung der Reisen und Dienstleistung durch PROMO-ONE erforderlich sind, umgehend vorzunehmen.

Für die Einhaltung der Einreisebestimmungen und für seine vollständigen Reisedokumente ist der Kunde selber verantwortlich. PROMO-ONE lehnt dafür jegliche Verantwortung und Haftung ab.


8. Änderung, Annullierung und vorzeitige Rückreise

Bei einer Änderung oder Annullierung einer getätigten Buchung durch den Kunden schuldet der Kunde PROMO ONE eine pauschale Bearbeitungsgebühr von CHF 200.— pro Person respektive Teilnehmer. Zudem hat der Kunde allfällige, bereits getätigte Auslagen von PROMO-ONE, welche nicht mehr rückvergütet werden (z.B. An- und/oder Vorauszahlungen für Hotels, Fussballplätze, Flüge, Mietwagen etc.), zu bezahlen.

PROMO-ONE behält sich das Recht vor, bei Kalkulationsfehlern oder bei Fehlern beim Buchungssystem oder bei Fehlern, welche von Mitarbeitern von PROMO-ONE begangen werden, den Auftrag des Kunden ohne Kosten- und Schadenersatzfolge zu annullieren. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet, soweit keine gleichwertige Ersatzleistung angeboten werden kann.

PROMO-ONE behält überdies das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen auch während einer Reise zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. Daraus entsteht keine Ersatzpflicht für PROMO-ONE.  

Bei vorzeitiger Rückkreise aus irgendwelchem Grund hat der Kunde keinen Rückerstattungsanspruch. Der Kunde ist verpflichtet, eine Reisekosten-Versicherung abzuschliessen.

 

9. Gewährleistung

PROMO-ONE haftet im Sinne von Art. 398 Abs. 2 OR für getreue und sorgfältige Ausführung der bei ihr gebuchten Reisen und Dienstleistungen.

Allfällige Beanstandungen sind unverzüglich zuhanden der Lokalvertretung oder dem entsprechenden Leistungsträger zu melden. Zur Geltendmachung allfälliger Ersatzansprüche muss von der Lokalvertretung oder vom entsprechenden Leistungsträger eine schriftliche Bestätigung verlangt werden. In allen Fällen müssen Erstattungsbegehren schriftlich und mit eingeschriebener Post, spätestens 10 Tage nach Beendigung der gebuchten Reise, bei PROMO-ONE eingereicht sein.  


10. Haftung

PROMO-ONE haftet dem Kunden für die gehörige Vertragserfüllung.

PROMO-ONE haftet dem Kunden nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung zurückzuführen ist auf Versäumnisse des Kunden, auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt sind, auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches der Veranstalter, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen konnten oder abwenden konnte.

PROMO-ONE schliesst überdies jegliche Haftung aus für Diebstahl persönlicher Effekten von Reiseteilnehmern und für Schäden aus von Dritten bezogenen Dienstleistungen wie Wäschedienste, Mietwagen, Cartransfers etc.

PROMO-ONE schliesst jegliche Haftung aus für Fehlverhalten von Kunden in Hotels und allgemein während der gesamten Reise und daraus reslutierende Konsequenzen. Die Richtlinien der gebuchten Hotels sind einzuhalten.

Bei kurzfristige Änderungen, Absagen und Verschiebungen von Trainings- und Freundschaftsspielen, auch wetterbedingt, ist PROMO-ONE um Ersatz bemüht, übernimmt jedoch keine Haftung.   

Im Übrigen wird jegliche Haftung wegbedungen, auch für mittelbare Schäden, ausser bei absichtlich oder grobfahrlässig zugefügten Schäden.

PROMO-ONE übernimmt ebenso keine Haftung für Änderungen bei Spieldaten und Anspielzeiten. Für gebuchte Eintrittskarten besteht kein Rückgaberecht.


11. Datenschutz

Die Datenschutzbestimmungen von PROMO-ONE sind integraler Bestandteil dieser AGB.


12. Immaterialgüterrechte

Sämtliche Rechte an den Dienstleistungen, Produkten, allfälligen Marken oder Bildern stehen  PROMO-ONE zu oder sie ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt.

Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung von Immaterialgüterrechte zum Inhalt, es sei denn dies werde explizit erwähnt.

Zudem ist jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informationen, Bildern, Texten oder Sonstigem, was der Kunde Zusammenhang mit der Dienstleitung von PROMO-ONE erhält, untersagt, es sei denn es werde von PROMO-ONE explizit genehmigt.


13. Sicherstellung

PROMO-ONE ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert, dass die im Zusammenhang mit einer gebuchten Pauschalreise einbezahlten Beträge und die Kosten der Rückreise sichergestellt sind. Detaillierte Auskunft hierüber erhalten Sie in der Broschüre „Garantiert hin und zurück“ des Garantiefonds.


14. Höhere Gewalt

Wird die fristgerechte Erfüllung durch PROMO-ONE, beigezogene Dienstleister oder beigezogene Dritte infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Epidemien, Pandemien, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden verunmöglicht, so ist PROMO-ONE während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit und ist befugt, Reisen abzusagen oder abzubrechen.  PROMO-ONE hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt für noch nicht geleistete Reisen und Dienstleistungen anteilig zurückzuerstatten.

Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major sind ausgeschlossen.


15. Weitere Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen in rechtwirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelung.

Im Falle von Streitigkeiten kommt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen zur Anwendung.

Der Gerichtsstand ist Uster.



Uster, Mai 2020


Version 1.0